Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2024 den NÖ Wohnbonus beschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen,
die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern zu entlasten. Die Antragstellung ist bis 15.Dezember 2024 möglich.
Voraussetzungen (Antragsteller selbst):
Ein Ansuchen auf den NÖ Wohnbonus kann von Personen für die Wohnadresse ihres Hauptwohnsitzes (§ 1 Abs. 7 Meldegesetz – MeldeG) gestellt werden, wenn
- diese zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz gemäß § 1 Abs. 7 MeldeG und tatsächlichen Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich haben,
- diese zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- das höchstzulässige Haushaltsjahreseinkommen nicht überschritten wird.
Voraussetzungen (gesamter Haushalt):
- Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich
- Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis
- Einhaltung der Einkommensgrenzen
Berechtigter Personenkreis:
- österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger”
gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind;
- Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im
Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist;
- Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
o “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder
o “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG;
- österreichischen Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten (Asylberechtigte);
- Von der Förderung ausgenommen sind asylwerbende Personen.
Eine genaue Auflistung (u.a. der Aufenthaltstitel) ist unter folgendem Link im Punkt „Berechtigter Personenkreis“ ersichtlich:
https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Noe_Wohnbonus.html
Einkommensgrenzen:
Den NÖ Wohnbonus können jene Haushalte erhalten, deren zu beurteilendes jährliches Bruttohaushaltseinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:
- € 18.000,00 Brutto, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat
- € 45.000,00 Brutto, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben
Richtwerte monatliches Einkommen:
Wenn das Einkommen aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielt wird und das monatliche Haushaltseinkommen unter € 1.200,00 Netto (Einpersonenhaushalt) bzw. insgesamt unter € 2.200,00 Netto (Mehrpersonenhaushalt) liegt, kann davon ausgegangen werden, dass die bereits angeführten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Bezug von Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe:
Liegt ein Bezug einer Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe vor, so ist von einem monatlichen Einkommen von unter € 1.200,00 Netto auszugehen.
Förderhöhe und Auszahlung:
Diese ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die genannten Voraussetzungen erfüllen, abhängig und beträgt für die erste Person im Haushalt € 80,00 und für jede weitere Person € 30,00:
- 1-Personenhaushalt: € 80,00
- 2-Personenhaushalt: € 110,00
- 3-Personenhaushalt: € 140,00
- 4-Personenhaushalt: € 170,00
- 5-Personenhaushalt: € 200,00
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf das vom Antragsteller oder von der Antragstellerin im Antragsformular angegebene Bankkonto. Eine Barauszahlung ist leider nicht möglich.
Der NÖ Wohnbonus kann nur einmal pro Person gewährt und zur Auszahlung gebracht werden.
Unter folgendem Link finden Sie alle Unterlagen dazu.
NÖ Wohnbonus - Land Niederösterreich (noe.gv.at)