Verwendung des Reisepasses bei Auslandsreisen

Ein Reisepass (oder Personalausweis) ist für den Grenzübertritt erforderlich und dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis.

Umfangreiche Reiseinformationen (Länderprofil, Sicherheit, zuständige Vertretungsbehörden etc.) erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. Weiters finden Sie dort aktuelle Details über Einreisebestimmungen für Österreicher und Österreicherinnen.

Einreise in Schengen-Staaten

Reisefreiheit in Europa heißt nicht Passfreiheit. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Obwohl es nach der Schengen-Erweiterung keine Grenzkontrollen mehr gibt, ist im Schengen-Raum ein Reisedokument (Reisepass/Personalausweis) mitzuführen. Eine rechtswidrige Ein- und Ausreise, d.h. ohne Mitführen eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises, stellt eine Verwaltungsübertretung nach österreichischem Recht dar. Zusätzlich sind die Bestimmungen im Gastland zu beachten.

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit können vorübergehend jederzeit Binnengrenzkontrollen durchgeführt werden.

Bei der Einreise in einen der nachfolgenden Schengen-Staaten erfolgt derzeit grundsätzlich keine Personenkontrolle:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Island
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn

Einreise mit abgelaufenem Reisepass

Die Möglichkeit, mit einem abgelaufenen österreichischen Reisepass einzureisen, ergibt sich aufgrund internationaler Abkommen bzw. Vereinbarungen.

In letzter Zeit ist ein Sinken der Akzeptanz der Einreise mit abgelaufenen Reisepässen zu bemerken. Einige Fluggesellschaften checken Personen mit abgelaufenem Reisepass nicht mehr ein. Eine Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Fluglinie wird empfohlen.

Empfehlung

Um eventuell auftretende Probleme infolge von mangelndem Informationsstand mancher Grenzkontrollorgane zu vermeiden, wird überdies empfohlen, immer einen gültigen österreichischen Reisepass mitzuführen.

In folgende Länder darf grundsätzlich mit einem maximal fünf Jahre abgelaufenen Reisepass eingereist werden:

  • Belgien
  • Deutschland
  • Frankreich
  • Griechenland (die Beförderung am Luftweg kann verweigert werden, es empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Fluglinie bzw. dem Reiseveranstalter)
  • Italien (gilt nicht bei Einreise mit Flugzeug)
  • Kroatien
  • Liechtenstein
  • Luxemburg
  • Malta
  • Monaco
  • Niederlande (gilt nur für Selbstfahrerinnen/Selbstfahrer, Betreiberinnen/Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel akzeptieren nur gültige Reisepässe)
  • Portugal
  • Schweiz
  • Slowenien
  • Spanien (gilt nicht bei Einreise mit Flugzeug)
  • Ungarn (vereinzelt Probleme bei der Einreise)

Eine Übersicht über die Einreisevoraussetzungen für Österreichische Staatsbürgerinnen/Österreichische Staatsbürger finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Achtung:

Beachten Sie bitte die Einschränkungen! Genaue länderspezifische Reiseinformationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Hinweis: Ein Personalausweis muss immer gültig sein.


Einreise in die USA zu touristischen und geschäftlichen Zwecken

Achtung:

Seit dem 12. Jänner 2009 müssen sich USA-Reisende aus Österreich vor Antritt der Reise beim Elektronischen Reisegenehmigungssystem ESTA registrieren. ESTA-Anträge müssen spätestens 72 Stunden vor Antritt der USA-Reise online gestellt werden. Weitere Informationen zur Online-Registrierung finden Sie auf den Seiten der Amerikanischen Botschaft.

ESTA-Formular – Ausfüllhilfe Passnummer

Österreichische Reisepassnummern bestehen immer aus einem (1) Buchstaben und sieben (7) Ziffern. (z.B. P1234567)

Hinweis:

  1. Bei der Eingabe der Passnummer keine Leerzeichen einfügen.
  2. Auch Reisepässe, die vor dem 16. Juni 2006 ausgestellt wurden (siehe Bild) enthalten ebenso einen (1) Buchstaben und sieben (7) Ziffern.
  3. Die von der Passnummer auf der Seite zwei rechts oben abgesetzte Ziffer ist nicht Teil der Passnummer, z.B. bei "P 1234567 8" ist die Ziffer 8 kein Teil der Passnummer, wie auf dem Beispielbild ersichtlich.
Ausfuellhilfe für ESTA Formular
Grundsätze:

Einreise mit gültigem roten EU-Reisepass – ausgestellt vor dem 26. Oktober 2005

Inhaberinnen/Inhaber von maschinenlesbaren roten EU-Reisepässen, die vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurden, können weiterhin visumfrei bis zum Ablauf der Gültigkeit ihres Reisedokumentes in die USA einreisen.

Einreise mit gültigem roten EU-Reisepass – ausgestellt zwischen dem 26. Oktober 2005 und dem 15. Juni 2006

Für Inhaberinnen/ Inhaber von Reisepässen, die zwischen dem 26. Oktober 2005 und dem 15. Juni 2006 ausgestellt wurden, besteht seit dem 26. Oktober 2006 Visumpflicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Übergangslösung mit der eingeklebten Vignette in diesen Reisepässen seit 25. Oktober 2006 ihre Gültigkeit verloren hat. Inhaberinnen/Inhaber dieser Reisepässe müssen daher entweder einen neuen Sicherheitspass oder ein Visum für die USA beantragen.

Einreise mit neuem Reisepass mit biometrischen Daten (Sicherheitspass)

Seit 26. Oktober 2006 ist die visumfreie Einreise gemäß den US-Bestimmungen mit ab diesem Zeitpunkt ausgestellten Reisepässen nur mehr dann möglich, wenn diese Reisepässe auch biometrische Daten enthalten.

Seit 16. Juni 2006 werden in Österreich nur mehr Sicherheitspässe ausgegeben, d.h. es werden biometrische Daten auf einem Datenträger (digitales Passfoto) in österreichischen Pässen gespeichert. Diese Pässe gelten für die visumfreie Einreise in die USA.

Reisepass für unter 12-Jährige ohne Chip

Reisepässe für unter 12-Jährige ohne Chip, die zwischen dem 16. Juni 2006 und dem 25. Oktober 2006 ausgestellt wurden, sind bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer für die USA visumfrei.

Achtung:

Ein im Reisepass eingetragenes Kind benötigt einen eigenen (roten) Reisepass. Andernfalls muss für das Kind ein teureres US-Visum besorgt werden.

Reisepass für unter 12-Jährige mit Chip

Seit 25. Oktober 2006 können Reisepässe für Minderjährige unter 12 Jahren mit Chip beantragt werden, da für alle am bzw. ab dem 26. Oktober 2006 neu ausgestellten Reisepässe für unter 12-Jährige ohne Chip eine Visumpflicht für die USA besteht. Ein Reisepass für unter 12-Jährige mit Chip ermöglicht Kindern die visumfreie Einreise in die USA.

Einreise mit (cremeweißem) Notpass

Mit 1. Juli 2009 ist eine Einreise in die USA mit einem österreichischen Notpass im Rahmen des "Visa Waiver Program" nicht mehr möglich.

Die Einreise mit einem Notpass ist lediglich in Verbindung mit einem Visum der US-Vertretungsbehörde möglich. Hierbei sind zu beachten: die Vereinbarung eines Interviewtermins bei der US-Vertretungsbehörde, die Kosten von derzeit 107,42 Euro und die Bearbeitungsdauer von mindestens zwei Werktagen.

Ziehen Sie aufgrund der Bearbeitungszeit für ein US-Visum auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Ein-Tages-Expresspasses im Inland in Betracht.

Hinweis: Die angeführten Bestimmungen gelten auch dann, wenn das eigentliche Urlaubsziel nicht die USA ist, sondern ein US-Flughafen nur für die Weiterreise (Transit) benutzt werden muss.

Auskünfte zu Einreisebestimmungen

Detaillierte Auskünfte zu den Einreisebestimmungen der USA erhalten Sie beim US-Konsulat in Wien.

Beachten Sie bitte generell die jeweiligen Einreisebestimmungen der einzelnen Länder. Informationen darüber erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Stand: 15.03.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres

Quelle: HELP.gv.at

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